1. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung sowie aus den Angaben des Mietvertrages, dessen Bestandteil diese Mietbedingungen sind. Geringfügige Leistungsabweichungen, die den Nutzungsumfang nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Anfechtungen durch den Mieter. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, der Campingbus ist Eigentum des Vermieters.
2. ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGS
Der Mietvertrag wird nach Eingang der Zahlung oder Anzahlung und des vom Mieter unterschriebenen Vertrags verbindlich.
3. BERECHTIGTE FAHRER/FAHRZEUGBENUTZUNG
Der Mieter muss bei Mietbeginn das 20. Lebensjahr vollendet haben und seit zwei Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen. Es darf ein zusätzlicher Fahrer in den Mietvertrag eingetragen werden, für diesen gilt Punkt 3 und 4 ebenso.
Der Mieter verpflichtet sich den Camper schonend und pfleglich zu behandeln, rücksichtsvoll zu fahren und nicht schuldhaft gegen Verkehrsgesetze zu verstoßen. Der Camper ist nach jeder Fahrtunterbrechung ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen. Der Camper darf nicht überladen werden. Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter hat unbedingt die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen und –breiten zu beachten. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
4. UNZULÄSSIGE NUTZUNGEN
Dem Mieter ist untersagt, den Camper wie folgt zu verwenden:
- Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
- Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind.
- Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken.
- Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl.
- Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Campers abweichen.
- Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus.
5. PASS-, VISA-, ZOLL-, GESUNDHEITS- UND VERKEHRSVORSCHRIFTEN
Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Mieters.
6. BEZAHLUNG
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% von 100% der Mietsumme zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Woche vor Mietbeginn fällig oder zu dem in der Rechnung angegebenen Termin. Sollte der Betrag bis dahin nicht eingegangen sein, wird dies als Rücktritt angesehen und in die in Punkt 7 vereinbarten Rücktrittskosten berechnet. Liegt der Vertragsabschluss weniger als 4 Woche vor Mietbeginn wird der Mietpreis ohne Anzahlung in voller Höhe sofort fällig.
7. RÜCKTRITT
Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn durch den Mieter werden 100% der Mietsumme einbehalten. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittversicherung ab zu schließen.
8. RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER
Der Vermieter kann bei begründetem Verdacht einer Vertragsverletzung des Mieters vom Mietvertrag fristlos zurücktreten.
Bei Rücktritt durch den Vermieter wird der Mietpreis für noch nicht in Anspruch genommene Miettage voll erstattet.
9. ÜBERGABE UND KAUTIONSLEISTUNG
Der Camper wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit gefülltem Kraftstofftank bereitgestellt, eventuell vorhandene Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von mindestens 1000,- € in bar zu hinterlegen.
Sollte der bestellte Camper aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.
10. RÜCKNAHME UND KAUTIONSERSTATTUNG
Der Camper ist am letzten Miettag in vertragsgemäßem, schadenfreiem Zustand voll getankt und gereinigt an den Vermieter nach vorheriger Absprache zurückzugeben.
Die Kaution wird bei vertragsgemäßer und pünktlicher Rückgabe sofort an den Mieter ausgezahlt. Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbarer Mängel, fehlende Gegenstände, Beschädigungen, ausstehende Mietforderungen oder Schadenersatzansprüche wegen unsachgemäßem Gebrauch. Kommt der Mieter den vertraglichen Rückgabeverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, werden die Kosten zur Wiederherstellung des vertraglichen Zustandes berechnet. Wird das Fahrzeug ungereinigt gebracht, wird eine Endreinigungspauschale von 50,- € erhoben. Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe bleibt der Mietpreis unberührt, bei verspäteter Rückgabe , trägt der Mieter die Schadenersatzansprüche eines unmittelbaren Nachmieters.
11. HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Camper bis zur Höhe der in Punkt 15 vereinbarten Selbstbeteiligung. Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- Unsachgemäße Bedienung ,
- unsachgemäßer Behandlung des Campers,
- Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten,
- drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit,
- nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe,
- Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages.
Des Weiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass ein Unberechtigter den Camper benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Camper, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird.
Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, dass ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.
12. HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet für die vereinbarte Überlassung des Campers und ist bemüht, Fehler oder Störungen zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche und etwaige daraus entstehender Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritten. Der Mieter entbindet den Vermieter von der Haftung von Schäden oder Verlusten von Gegenständen, die mit dem Camper befördert oder in diesem zurückgelassen werden. Des Weiteren wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Katastrophen, etc.) ausgeschlossen, die Gesamthaftung des Vermieters wird gem. § 651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.
13. REPARATUREN
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Campers zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 100,- € ohne Absprache, größere Reparaturen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage entsprechender Belege, soweit der Mieter für den Schaden nicht haftet. Sonstige Beschädigungen oder Vorkommnisse, die in Verbindung mit dem Camper stehen, sind dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen, damit eine Ersatzbeschaffung rechtzeitig erledigt werden kann.
14. UNFALL UND SONSTIGE SCHÄDEN
Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Einbruch, Wild- und sonstigen Schäden mussder Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich einen detaillierten schriftlichen Unfallbericht mit Skizze anzufertigen. Der Unfallbericht hat Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeugen, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Für einen eventuellen Rücktransport, der Bergung, Verschrottung und Verzollung des Fahrzeugs haftet der Mieter (Kfz-Pannenschutzbrief, siehe Punkt 15).
15. KRAFTFAHRZEUGVERSICHERUNGEN
Der Mieter ist durch eine gewerbliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens in der Höhe gedeckt, die im Zulassungsland des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben ist. Des Weiteren besteht eine Fahrzeugvollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1000,- € je Schadensfall), eine Fahrzeugteilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 1000,-€) sowie ein Pannenschutzbrief für das Inland und EU – Ausland. In oder auf dem Camper befindliche Gegenstände (Reisegepäck) sind nicht abgedeckt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
16. DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gespeichert. Wir behalten uns jedoch die Weitergabe dieser Daten an berechtigte Dritte vor, insbesondere bei Verstoß gegen den Vertrag, das Wechsel- und Scheckgesetz, Zoll-, Devisen- oder Verkehrsbestimmungen sowie bei gerichtlicher Beitreibung ausstehender Forderungen.
17. NICHTIGKEIT, NEBENABREDEN, SCHRIFTFORM
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrags ist Schriftform vereinbart. Mündliche Absprachen, Reisen ins außereuropäische Ausland sowie Fahrten in die Türkei bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Dies gilt insbesondere bei Fahrten in Krisengebiete.
18. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, der Sitz des Anbieters.
19. BESTÄTIGUNG
Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.